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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Diese Seite enthält Angaben, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (EU-Offenlegungsverordnung bzw. „SFDR“) zu machen sind.

Die Richtlinie für nachhaltiges Investieren (auch „Responsible Investment Policy“) von Savills Investment Management, einschließlich der Offenlegungen in Bezug auf die EU-Offenlegungsverordnung, finden Sie hier. Die Richtlinie für nachhaltiges Investieren gilt für Savills Investment Management (die „Gruppe“) und wurde von den folgenden vier EU Alternative Investment Fund Managers (jeweils ein AIFM und zusammen die AIFMs) innerhalb der Gruppe übernommen:

  • Savills Investment Management SGR S.p.A.
  • Savills Investment Management KVG GmbH
  • Savills Fund Management GmbH
  • Savills Investment Management (Luxembourg) Sàrl

Die folgenden Angaben auf Unternehmensebene gemäß den Artikeln 3-5 der EU-Offenlegungsverordnung beziehen sich auf jeden AIFM.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen – gemäß Artikel 3 EU-Offenlegungsverordnung

Jeder AIFM legt seine Nachhaltigkeitsrisikopolitik gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 der SFDR offen. Diese Offenlegung finden Sie hier.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – gemäß Artikel 4 EU-Offenlegungsverordnung

Zusammenfassung:

  • Die Geschäftsführungen von Savills Investment Management SGR S.p.A., Savills Fund Management GmbH und Savills Investment Management (Luxembourg) Sàrl (die Opting-Out-AIFM) haben beschlossen, die wichtigsten negativen Auswirkungen (PAIs) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen. Die Opting-Out-AIFM haben eine Offenlegung gemäß Artikel 4 Absatz 1 (b) der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht, die hier zu finden ist.
  • Die Geschäftsführung der Savills Investment Management (KVG) GmbH (die KVG) hat beschlossen, die wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Die KVG hat eine Offenlegung gemäß Artikel 4 Absatz 1 (a) der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht, die hier zu finden ist.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik – gemäß Artikel 5 EU-Offenlegungsverordnung

Jeder AIFM hat gemäß Artikel 5 EU-Offenlegungsverordnung Informationen darüber offengelegt, inwiefern seine Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht. Diese Offenlegung finden Sie hier.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der Fonds

Der Zweck dieser Dokumente besteht darin, unsere ESG-Offenlegungspflichten zu erfüllen. Diese Dokumente stellen keine Werbung oder ein Angebot zur Zeichnung des darin genannten Fonds dar.

Savills IM Real Invest 1

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088)
Bitte kontaktieren Sie team(at)savillsim-kvg.com für den Zugriff.

SIMRI – ESG-Anhang zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019-2088) –
Bitte kontaktieren Sie team(at)savillsim-kvg.com für den Zugriff.

Jahresbericht SIMRI per 30.06.2024 –
Bitte kontaktieren Sie team(at)savillsim-kvg.com für den Zugriff.

 

Savills IM European Logistics Fund 2

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088)
Bitte kontaktieren Sie team(at)savillsim-kvg.com für den Zugriff.

ELF2 – ESG-Anhang zu den vorvertraglichen Informationen nach Art. 8 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019-2088)
Bitte kontaktieren Sie team(at)savillsim-kvg.com für den Zugriff.